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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung betreffend die Produktion von Werbewebvideos zwischen Kunden und WITTV GmbH. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als WITTV GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Sie können den Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihrer Computer herunterladen oder ausdrucken
Angebote von WITTV GmbH sind unverbindlich und freibleibend. WITTV GmbH behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch WITTV GmbH zustande.
Widerruf bitte hier klicken
Übertragung Rechte und Pflichten
Die Abtretung von Rechten und/ oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von WITTV GmbH ausgeschlossen.
Preise
- Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Porto werden gesondert berechnet. Im Preis sind sämtliche Herstellungskosten einschließlich einer Erstkopie enthalten.
- Der Gesamtbetrag ist in drei gleichen Raten fällig. Die erste Rate wird fällig mit Vertragsabschluss, die zweite Rate mit Abschluss der Dreharbeiten und die dritte Rate mit Abnahme des Endproduktes.
- Für kurzfristig abgesagte (innerhalb von 7 Werktagen) und bereits schriftlich vereinbarte Termine, erhebt WITTV GmbH eine Schadensgebühr von 200,00 €. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Wetterbedingte Verschiebungen von Dreharbeiten sind zulässig. Dadurch verursachte Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von WITTV GmbH abgerechnet.
Zahlungsbedingungen
- Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug entsprechenden den Bedingungen in Ziffer 5 zahlbar.
- Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet WITTV GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und
8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt WITTV GmbH Mahnkosten i.H.v. 4,00 €. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.
- Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Kunden.
- Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
- WITTV GmbH hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde fehlerhafte Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder sonstige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Kunde objektiv nicht kreditwürdig ist und der Anspruch auf Zahlung der Gegenleistung dadurch gefährdet ist. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Lieferung
WITTV GmbH wird die Produkte an den Kunden versenden. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.
Liefertermine
WITTV GmbH ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände. WITTV GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WITTV GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von WITTV GmbH für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Dienstleistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer von WITTV GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Dienstleistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Dienstleistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt (vgl. § 10). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Gewährleistungsrechte
- Mängelrügen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben, zu Prüfzwecken zu erheben. Es genügt die Absendung der Rüge innerhalb der Frist.
- Der Kunde kann im Rahmen der Nacherfüllung nur Nachbesserung verlangen. Wenn diese fehlt schlägt bleibt jedoch das Minderungs- und Rücktrittsrecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
- Die Länge des Filmwerks ergibt sich aus dem Vertrag. Wenn die Schnittkopie nicht mehr als 5 % von der vereinbarten Laufzeit abweicht, gilt die Laufzeit als eingehalten.
- Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeits- und Kontrastschwankungen usw. begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Dienstleistung umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von WITTV GmbH, deren Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine dieser Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen der Dienstleistung.
- Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis von den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
Rücktrittsrecht Kunde
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn WITTV GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von WITTV GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftungsausschluss
- WITTV GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WITTV GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet WITTV GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach vorstehenden Vorschriften gegeben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer § 9. Für die Gewährleistungsrechte wird ergänzend auf § 10 verwiesen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Kunde zu sorgen. Soweit der Kunde einen Versicherungsschutz beanspruchen will, hat er dies WITTV GmbH schriftlich mitzuteilen und die entsprechenden Kosten zu tragen.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet.
- Der Kunde verpflichtet sich, WITTV GmbH die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten.
- Der Kunde wird der WITTV GmbH unverzüglich alle Informationen und Unterlagen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, bereitstellen. Dies gilt auch für Informationen / Unterlagen, die erst während des Auftrags bekannt werden.
- Der Kunde ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbstständig ebendiese abzuklären und einzuhalten. WITTV GmbH unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Kunde WITTV GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes entstehen, selbst verantwortlich.
- Wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, stellt der Kunde alle mitwirkenden Statisten selbst bereit.
- Auch hat der Kunde alle etwaigen weiteren notwendigen Maßnahmen selbst zu ergreifen (etwaige weitere Verträge mit Dritten). WITTV GmbH wird aus solchen Verträgen in keiner Weise verpflichtet und der Kunde ist verpflichtet, WITTV GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Er hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. WITTV GmbH übernimmt insbesondere keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, den von WITTV GmbH hergestellten Film in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit von WITTV GmbH nicht geschmälert wird. WITTV GmbH hat das Recht, dies zu kontrollieren.
- Wenn der Kunde den Abschluss einer bestimmten Versicherung verlangt, hat er dies bei Vertragsschluss der WITTV GmbH mitzuteilen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen.
- Der Kunde sichert WITTV GmbH zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstücks verfügt und räumt diese zur Vervielfältigung des Werks erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien oder für die gewünschte beauftragte Ausführung alle erforderlichen musikalischen, textlichen oder graphischen Urheber- und Nutzungsrechte und/oder alle anderen Lizenz- oder Markennutzungsrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat und muss dies auf Aufforderung in geeigneter Form nachweisen. WITTV ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch Produkte und Ausführungen etwaige Rechte Dritter verletzt werden könnten und führt derartige Prüfungen auch nicht durch. Der Kunde haftet zur Gänze für alle aus etwaigen Verletzungen entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen Dritter und hält WITTV GmbH daraus in vollen Umfang schad- und klaglos, inklusive des Aufwandes bei WITTV GmbH zur Klärung und Abwendung dieser Ansprüche, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren.
Urheberrecht und Vervielfältigung
- Das Urheberrecht am Rohmaterial liegt uneingeschränkt bei WITTV GmbH. Das Ausgangsmaterial bleibt bei der WITTV GmbH.
- Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt allein der WITTV GmbH.
- WITTV GmbH ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk auf den fertig gestellten Produktionen anzubringen respektive zu zeigen.
- WITTV GmbH ist dazu berechtigt, den Film für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf dem WITTV GmbH Showreal bzw. auf der WITTV GmbH Webseite zu veröffentlichen.
- WITTV GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, seinen Film durch WITTV GmbH oder anderswo selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne das es einer schriftlichen Genehmigung von WITTV GmbH bedarf. Änderungen an dem Werk können nur durch WITTV GmbH bzw. mit Zustimmung von WITTV GmbH vorgenommen werden. Wenn fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitel hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
- Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Kunde in voller Höhe selbstständig. Dem Kunden ist bekannt, dass er zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
Sicherungsrechte
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von WITTV GmbH. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist wegen Mängelrechten beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und ebenso nicht bei Schadensersatzansprüchen in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht
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